Seite 2 kantonalen Gewässerkataster nicht mehr als öffentliches Gewässer aufgeführt. In jenem Bereich, in welchem es nahezu vollständig eingedolt ist, bildet das Gewässer (auch) Teil der kommunalen Siedlungsentwässerung, wobei in dieses sowohl verschmutztes als auch unverschmutztes Abwasser eingeleitet wird. Das generelle Entwässerungsprojekt aus dem Jahr 1960 (GPK, act. 9.1) sah vor, dass der B. ______ in diesem Abschnitt als Mischwasserkanal zu führen ist.