Nr. 0006 überbaut. Bei der Parzelle Nr. 0003, welche nördlich an die Parzelle Nr. 0004 anstösst und im Süden an die Landwirtschaftszone angrenzt, handelt es sich um einen rund 419 m2 grossen und maximal 8 m breiten unüberbauten Landstreifen. Das Quartier F. wird durch die nicht abparzellierte F._Strasse erschlossen, welche südwestlich von der Kantonsstrasse abzweigt und Bestandteil der Parzellen bildet, durch welche sie verläuft. Die F._Strasse ist im kommunalen Strassenverzeichnis als öffentlich gewidmete Quartiererschliessungsstrasse klassiert. Die Parzelle Nr. 0004 stösst