Seite 15 die präzisierende Rechtsprechung des Bundesgerichts im Zusammenhang mit der Erledigung von Verfahren, in welchen das Rechtsschutzinteresse in Frage steht: Nach dieser Rechtsprechung, welche im vorliegenden Fall analog heranzuziehen ist, muss das Rechtsschutzinteresse nicht nur bei der Einreichung eines Rechtsmittels, sondern auch noch im Zeitpunkt der Urteilsfällung aktuell und praktisch sein; fällt das schutzwürdige Interesse im Laufe des Verfahrens dahin