8/12.2) aufmerksam geworden, was ihm ermöglicht hätte, spätestens im Anschluss an diese Publikation unverzüglich einen Rekurs einzureichen. Da ihm von der Gemeinde ja gerade keine Frist zur Erhebung einer Einsprache gesetzt worden war, wäre auf einen solchen Rekurs trotz der einschränkenden Bestimmung von Art.