laufenden Prozess vor der Planungsbehörde), aber gleichzeitig davon ausging, sein Begehren um Zustellung sämtlicher Entscheide (welche der Gemeinderat gemäss der Aus- Seite 12 kunft des Gemeindepräsidenten zum Verfahrensstand erst noch fällen würde) in diesem Zusammenhang sei sehr wohl zur Kenntnis genommen worden und so würde er zu gegebener Zeit erneut kontaktiert und mit entsprechenden Unterlagen bedient werden.