Der Gemeindepräsident wies in der Folge wörtlich darauf hin, es bestehe kein überwiegendes Interesse, das es rechtfertige, ihm „in den laufenden Prozess“ Einblick zu gewähren, informierte aber gleichzeitig auch, dass die Planungskommission das Geschäft inzwischen zu Handen des Gemeinderats verabschiedet habe. Unter diesen Umständen ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer bzw. sein Vertreter diese Antwort zunächst so verstanden, dass die Gemeinde zwar aktuell keinen Anlass sah, ihm bereits vor Behandlung des Geschäfts durch den Gemeinderat weitere Informationen zu geben (also während dem aktuell noch