• Der Beschwerdeführer hat via seinen Vertreter nachweislich bereits im E-Mail vom 12. Mai 2015 an den Gemeindepräsidenten klargestellt, dass er infolge der geringen Distanz zur Parzelle Nr. 0003 sehr wohl davon ausgehe, legitimiert zu sein, die angeforderten Unterlagen zu erhalten. Der Gemeindepräsident wies in der Folge wörtlich darauf hin, es bestehe kein überwiegendes Interesse, das es rechtfertige, ihm „in den laufenden Prozess“ Einblick zu gewähren, informierte aber gleichzeitig auch, dass die Planungskommission das Geschäft inzwischen zu Handen des Gemeinderats verabschiedet habe.