2 des Dispositivs von einer gültigen Genehmigung des Departementes Bau und Volkswirtschaft ausgegangen würde (vgl. dazu nachfolgend, E. 5). Wird dies bejaht, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob der Nichteintretensentscheid auch dann richtig wäre, wenn Ziff. 2 des Dispositivs des angefochtenen Entscheids berücksichtigt und somit davon ausgegangen würde, dass der Genehmigungsentscheid nichtig war (siehe dazu nachfolgend, E. 6).