Seite 8 Umzonungsentscheids für Kat.-Nr. 0003 ersucht habe, wurde mir dieser nicht zugestellt. Eine Ausschreibung hat ebenfalls nicht stattgefunden. In Anbetracht dessen, dass diese Umzonung, welche wie ich heute feststellen musste bereits ausgeführt und auf den 4. Januar 2016 rechtskräftig wurde, für den Volumentransfer im Zusammenhang mit dem Bauprojekt auf Parzelle Kat.-Nr. 0001 von entscheidender Relevanz ist, ersuche ich hiermit noch einmal offiziell um Zustellung des besagten Entscheides zwecks Wahrung der entsprechenden Rechtsmittelmöglichkeiten.“