• Am 12. Mai 2015 meldete sich der Vertreter des Beschwerdeführers erneut per E-Mail beim Gemeindepräsidenten und ersuchte ihn darum, ihn über den Stand der Dinge betreffend die Umzonung zu informieren mit der Bemerkung: „Infolge der geringen Distanz zur Parzelle sowie der damit einhergehenden Betroffenheit, besteht zweifelsfrei eine entsprechende Legitimation hierzu.“