Seite 7 • Daraufhin erhielt der Vertreter des Beschwerdeführers umgehend eine weitere E-Mail- Antwort, wonach die Zuständigkeit bei der Planungskommission liege und ein entsprechender Antrag deshalb an die Planungskommission zu richten sei. • Der Vertreter des Beschwerdeführers leitete hierauf die gesamte bisherige E-Mail-Kor- respondenz an den Gemeindepräsidenten weiter, welcher gleichzeitig Präsident der Planungskommission war, mit der Bemerkung „Ich danke für die Bearbeitung sowie die gelegentliche Übermittlung entsprechender Unterlagen.“