2. Der Beschwerdeführer wendet sich im vorliegenden Beschwerdeverfahren primär gegen den Nichteintretensentscheid der Vorinstanz sowie zusätzlich gegen die Nichtzusprache einer Parteientschädigung, im Übrigen wird der vorinstanzliche Rekursentscheid vom Beschwerdeführer nicht angefochten und ist deshalb im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens auch nicht weiter zu überprüfen: Der Beschwerdeführer beantragt ausschliesslich die Aufhebung von Ziff.