2015.“ Mit Beschluss vom 4. Januar 2016 wurde der Teilzonenplan von der Seite 3 zuständigen Regierungsrätin genehmigt. Am 8. Januar 2016 wurde im kantonalen Amtsblatt eine Mitteilung über diese Genehmigung des Teilzonenplans publiziert. D. Im Sommer 2016 nahm der Vertreter des Beschwerdeführers erneut Kontakt mit der Gemeindekanzlei B. auf und verlangte nochmals die Zustellung von Unterlagen, welche ihm schliesslich am 12. Juli 2016 per E-Mail zugeschickt wurden.