Nachdem dem kantonalen Planungsamt ein Planentwurf zur Vorprüfung eingereicht worden war und dieses noch Ergänzungen verlangt hatte, befasste sich die Planungskommission an der Sitzung vom 29. Oktober 2015 erneut mit der Angelegenheit. Am 7. Dezember 2015 überwies die Gemeinde B. schliesslich einen vom Gemeindepräsidenten und vom Gemeindeschreiber unterzeichneten, im vereinfachten Verfahren erlassenen Teilzonenplan G. Parzelle Nr. 0003 zur Genehmigung an das Departement Bau und Umwelt (heute: Departement Bau und Volkswirtschaft), versehen mit der Bemerkung „vom Gemeinderat erlassen am 16. Juni 2015.“