C. Das Umzonungsgesuch von C. wurde vom Gemeinderat B. an der Sitzung vom 16. Juni 2015 behandelt. Der Gemeinderat beschloss, dem Gesuch im geringfügigen Verfahren zu entsprechen und beauftragte das Planungsbüro F., den für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Teilzonenplan und Planungsbericht auszuarbeiten. Nachdem dem kantonalen Planungsamt ein Planentwurf zur Vorprüfung eingereicht worden war und dieses noch Ergänzungen verlangt hatte, befasste sich die Planungskommission an der Sitzung vom 29. Oktober 2015 erneut mit der Angelegenheit.