Der Gemeindepräsident teilte dem Beschwerdeführer mit E-Mail-Antwort vom 6. Mai 2015 mit, die Planungskommission habe sich an ihrer letzten Sitzung mit einem Gesuch um „Umzonung im geringfügigen Verfahren“ befasst, dieses Gesuch betreffe aber nicht sein Grundstück. Am 12. Mai 2015 gelangte der Vertreter des Beschwerdeführers daraufhin erneut per E-Mail an den Gemeindepräsidenten und ersuchte noch einmal um Information über den Stand der Dinge betreffend die Umzonung; infolge der geringen Distanz zur betroffenen Parzelle sowie der damit einhergehenden Betroffenheit bestehe zweifelsfrei eine entsprechende Legitimation hierzu.