B. Mit E-Mails vom 5. bzw. 6. Mai 2015 ersuchte der Beschwerdeführer via seinen Vertreter bei der Gemeinde B. bzw. deren Planungskommission um Auskunft zur geplanten Überbauung auf der Parzelle Nr. 0001. Der Gemeindepräsident teilte dem Beschwerdeführer mit E-Mail-Antwort vom 6. Mai 2015 mit, die Planungskommission habe sich an ihrer letzten Sitzung mit einem Gesuch um „Umzonung im geringfügigen Verfahren“ befasst, dieses Gesuch betreffe aber nicht sein Grundstück.