A. A. (Beschwerdeführer) ist Grundeigentümer der gegenüber der Parzelle Nr. 0001 an der D.- strasse gelegenen Parzelle Nr. 0002 in der Gemeinde B.. Am 20. April 2014 stellte C. beim Gemeinderat B. ein Gesuch um Umzonung seiner zu einer Kurzone gehörenden Parzelle Nr. 0003 in die Wohnzone W2b. Die geplante Umzonung ermöglichte einen Nutzungstransfer von der Parzelle Nr. 0003 zugunsten eines BauproBekts auf der Parzelle Nr. 0001, welche ebenfalls im Eigentum von C. steht.