G. Nach Abschluss des Schriftenwechsels wurde die Streitsache traktandiert und an der Sitzung der vierten Abteilung des Obergerichts vom 31. Oktober 2019 beraten. Das Urteil wurde den Parteien im Dispositiv eröffnet (act. 19). Dem Antrag des Beschwerdeführers gemäss Schreiben vom 9. Dezember 2019 entsprechend (act. 20) wird das Urteil hiermit schriftlich begründet. Seite 3 Erwägungen