Seite 2 c) der Vorvorinstanz 1. Die Beschwerde sei unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin abzuweisen. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen bzw. es sei die Beschwerdeführerin für die Dauer des Verfahrens vorsorglich anzuweisen, den Entscheid der Vorinstanz im Sinne der dort gesetzten Vollzugsfristen zu vollziehen. 3. Ein allfälliger Augenschein in der Kaninchenhaltung sei unangemeldet und unangekündigt durchzuführen, sofern diesem Antrag stattgegeben werde. Sachverhalt