Seite 6 Vorinstanzen eingeholt worden sind. Die verfahrenseinleitenden Handlungen des Gesuchsgegners (konkret: die Einholung des Kostenvorschusses beim Gesuchsteller und die anschliessende Aufforderung an die Vorinstanzen, die Vorakten sowie allenfalls eine Vernehmlassung einzureichen) erfolgten vor diesem Zeitpunkt.