Der Gesuchsgegner, der zu diesem Zeitpunkt als Leiter des Rechtsdienstes beim DBV tätig war, bestätigte dem Rechtsanwalt des Gesuchstellers mit Schreiben vom 27. Juni 2017 den Eingang des Rekurses und forderte einen Kostenvorschuss ein (VI-act. 3). Nach Eingang des Kostenvorschusses gab der Gesuchsgegner den Vorinstanzen am 10. Juli 2017 Kenntnis von der Rekurseingabe, forderte sie auf, die Vorakten einzureichen und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Rekurs (VI-act. 4).