a. Aus den Akten im Verfahren O4V 18 35 ergibt sich, dass der Gesuchsteller, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, am 20. Juni 2017 beim DBV einen Rekurs einreichen liess (VI-act. 1). Der Gesuchsgegner, der zu diesem Zeitpunkt als Leiter des Rechtsdienstes beim DBV tätig war, bestätigte dem Rechtsanwalt des Gesuchstellers mit Schreiben vom 27. Juni 2017 den Eingang des Rekurses und forderte einen Kostenvorschuss ein (VI-act. 3).