vor, dass die betreffende Abteilung unter Beizug eines Ersatzmitglieds über den Ausstandsgrund entscheide. Demgemäss ist für das vorliegende Verfahren betreffend Ausstandsbegehren gegen den Gesuchsgegner im Verfahren O4V 18 35, welches eine Seite 4 Beschwerde im Bereich Baurecht zum Gegenstand hat und somit von der 4. Abteilung des Obergerichts zu behandeln sein wird (vgl. Staatskalender von Appenzell Ausserrhoden, abrufbar unter https://staatskalender.ar.ch/), die 4. Abteilung des Obergerichts unter Ausschluss des Gesuchsgegners zuständig.