Er gehe davon aus, dass im Rahmen der Eröffnung und Weitergabe des Entscheides auch über diesen mit den zuständigen Amtspersonen gesprochen worden sei. Ihm entziehe sich die Kenntnis über die verwaltungsinternen Gespräche, er gehe aber davon aus, dass über solche Sachen auch bilateral gesprochen werde und somit der Ausstand, auch aus Gründen der neutralen Betrachtung, nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig sei.