C. Mit Schreiben vom 6. Juni 2018 gewährte das Amt für Inneres A._______ das rechtliche Gehör (act. 8, S. 116), woraufhin dieser beteuerte, B.______ habe den gemeinsamen Haushalt nicht freiwillig, sondern vermutlich unter dem Druck ihres Vaters aufgegeben, wobei ihm aber der tatsächliche Grund nicht klar sei. Auch hätten er und B.______ immer noch Kontakt und würden sich lieben (act. 8, S. 114 f.). Am 6. Juli 2018 verfügte das Amt für Inneres, die vormals bis am 18. Januar 2019 gültige Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen und A._______ habe die Schweiz bis spätestens 20. August 2018 zu verlassen (act. 8, S. 111).