Zudem wurde die Einholung eines geologischen Gutachtens gefordert. Nachdem ein Gutachten eingereicht worden war, zeigte die ARE mit Schreiben vom 10 August 2012 die maximal zulässige Schütthöhe in den Schnittplänen an und hielt erneut fest, dass die neue Baulinie gegenüber dem Waldrand mit 12 m festgelegt werden müsse (act. 9.3/6c und d). Da auch der überarbeitete Profilplan mit einem Zusatzvolumen von 31‘000 m3 teilweise erheblich von der von der ARE skizzierten maximalen Schüttmenge abwich, wurde auch diese Projektänderung mit Schreiben vom 26. Oktober 2012 (act. 9.3/7d) von der ARE abschlägig beurteilt.