Herr H___ habe festgestellt, dass die Gestaltung der Deponie im Bereich des Waldes und Waldabstandes in Ordnung sei. Einer entsprechenden Ergänzung des Protokolls durch den Beschwerdeführer sei seitens des Oberforstamts nicht widersprochen worden. Damit unterscheide sich die Projektänderung 2015 wesentlich von den vorangehend eingereichten Projektänderungen, womit nicht von einer lediglich unwesentlichen Projektänderung gesprochen werden könne. Folglich hätte die Erstinstanz auf die Projektänderung eintreten müssen.