Auch betreffend Schüttbereich weiche die Projektänderung 2015 wesentlich vom 2013 eingereichten Projekt ab, solle doch die Schüttmenge wesentlich verringert werden. Es solle weder Material zunoch abgeführt werden. Vielmehr werde sichergestellt, dass es im Rahmen des Deponieperimeters zu keinen weiteren Rutschungen komme. Es ergebe sich gestützt auf die Planunterlage, dass die aktuelle Wegführung des Wanderwegs sowie die geplante Wegführung des Wanderwegs der ursprünglichen Linienführung des Wanderwegs entsprächen. Herr H___ habe festgestellt, dass die Gestaltung der Deponie im Bereich des Waldes und Waldabstandes in Ordnung sei.