Herr H___ vom Oberforstamt habe am Augenschein vom 30. Oktober 2015 festgestellt, dass sich im Waldund Waldabstandsbereich kein abgerutschtes Deponiematerial mehr befinde. Mit der Entfernung des Deponiematerials sei auch der ursprünglich bestehende Wanderweg wiederhergestellt worden, so dass dieser wieder die ursprüngliche Linienführung aufweise. Gemäss Projektänderung vom 8. September 2015 sei weder eine Vergrösserung des Deponieperimeters noch eine Bach- und Wanderwegverlegung notwendig. Auch betreffend Schüttbereich weiche die Projektänderung 2015 wesentlich vom 2013 eingereichten Projekt ab, solle doch die Schüttmenge wesentlich verringert werden.