Dieses Projekt sei nur eingereicht worden, weil Material von der bewilligten Deponie abgerutscht sei. Weil das kantonale Planungsamt mit Vorprüfungsbericht vom 4. Oktober 2013 festgestellt habe, dass die beantragte Quartierplanänderung mit der Erweiterung des Deponieperimeters in der vorliegenden Form nicht erlassen werden könne und dem Beschwerdeführer die beantragte Rodungsbewilligung nicht erteilt worden sei, sei dieser gezwungen gewesen, das abgerutschte Deponiematerial aus dem Waldareal zu entfernen. Herr H