E. Mit Entscheid vom 19. Januar 2015 verweigerte das damalige Departement Volks- und Landwirtschaft (heute Departement Bau und Volkswirtschaft) A___ eine Ausnahmebewilligung zur Rodung von Wald für die geplante Erweiterung der Deponiezone auf der Parzelle Nr. 0001 und verfügte stattdessen, das zweckentfremdete Waldareal wiederherzustellen. Mit Entscheid vom 10. Februar 2015 verweigerte das damalige Departement Bau und Umwelt (heute: Departement Bau und Volkswirtschaft) das Gesuch zur Änderung der Deponieplanung. Beide Entscheide erwuchsen unangefochten in Rechtskraft.