a) des Beschwerdeführers: 1. Der Entscheid des Regierungsrates des Kantons Appenzell A. Rh. vom 13. März 2018 (RRB-2018-127) betreffend Rekurs von A___ gegen den Nichteintretensentscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft vom 11. Dezember 2015 in Sachen Quartierplan Deponie C___, B___, sei aufzuheben und es sei die Angelegenheit zur materiellen Prüfung an das Departement Bau und Volkswirtschaft zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanzen: Die Beschwerde sei abzuweisen Sachverhalt