(wobei Kn = Endkapital; K0 = Anfangskapital; P= Zinsfuss und n = Anzahl der geltenden Jahre bedeuten. Als Laufzeit wird der Zeitraum von Oktober 1990 [Datum Bausperre im Auszonungsverfahren plus 5 Jahre] bis Januar 2018 [Monat vor Klageeinleitung], also 27 1/3 Jahre, angenommen) berechnet sich vorliegend ein Streitwert von (1‘225‘000 x (1+0.03)27.3333 =) Fr. 2‘748‘019.45. Diesem Streitwert angemessen ist eine Gebühr von Fr. 8000.--. Der Kostenvorschuss von Fr. 6000.-- wird angerechnet.