Seite 8 habe. Die Klägerin habe somit faktisch (konkludent) in die Verzögerung eingewilligt oder diese zumindest geduldet. Aus dem Schreiben der Gemeinde Speicher vom 1. März 2007 gehe zudem hervor, dass sich die Beklagte 1 bemüht habe, dass das Auszonungsverfahren vom Beklagten 2 entschieden werde.