P. Mit Schreiben vom 22. März 2018 (act. 9) präzisierte die Klägerin ihr Rechtsbegehren. Gleichzeitig hielt sie fest, dass sie eine Sistierung des Klageverfahrens bis zur Rechtskraft des hängigen Beschwerdeverfahrens O4V 13 15 ablehne. Q. Mit Schreiben vom 18. Mai 2018 (act. 15) und 11. Juli 2018 (act. 18) liessen sich der Regierungsrat (im Folgenden: Beklagter 2), vertreten durch den CC_____, sowie die B.__________ (im Folgenden: Beklagte 1), vertreten durch BB__________, mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Klage vernehmen.