B. Am 10. Februar 1993 wurde der zweite Teilzonenplan „D.__________ “ öffentlich aufgelegt, der den südlichen Teil der Parzelle Nr. E__________ der Wohnzone zuwies (act. 12.I/41). Der Regierungsrat hiess einen dagegen gerichteten Rekurs gut und wies die Gemeinde an, einen Teilzonenplan zu erlassen, der das gesamte Gebiet „D.__________ “ umfasse und die Parzelle Nr. E__________ der Landwirtschaftszone zuteile (act. 12.I/42). C. Mit dem dritten Teilzonenplan „D.__________ “ kam der Gemeinderat dieser Weisung nach, welcher jedoch am 25. September 1994 von den Stimmbürgern abgelehnt wurde (act. 12.I/38).