H. Mit Verfügung vom 11. Januar 2019 bewilligte der Einzelrichter des Obergerichts das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung (act. 4). Seite 3 I. Mit Schreiben vom 16. Januar 2019 (act. 5) und 22. Januar 2019 (act. 7) liessen sich das Departement Inneres und Sicherheit (im Folgenden: Vorinstanz) sowie die Vorvorinstanz mit den eingangs erwähnten Anträgen zur Beschwerde vernehmen.