4.3 Die Beschwerdeführerin macht in Bezug auf die häusliche Gewalt geltend, von ihrer früheren Schwiegermutter überwacht worden und vor allem psychischer Gewalt in Form von Vorwürfen, Drogenmissbrauch etc. ausgesetzt gewesen sein. Sie stützt sich dabei auf die von ihr während des Beschwerdeverfahrens eingereichte Übersetzung des Scheidungsurteil vom XX.XX.2018 des Dolmetschers F___ (act. 7/5). Im Scheidungsurteil werde ihr vorgeworfen, dass sie Drogen konsumiert habe, obwohl es sich hierbei um Medikamente gegen ihre Epilepsie handle.