Der Arztbericht von Dr. med. E___ vom 28. Dezember 2018 bestätige, dass es der Beschwerdeführerin aufgrund der dort herrschenden Zustände in der Türkei nur schwer zugemutet werden könne, in ihrer Heimat zurückzukehren. Demzufolge fühle sich die Patientin nicht in der Lage, in die Türkei zurückzukehren. In der Herkunftsfamilie erwarte sie die Fortführung der Unterdrückung und Zwangsheirat mit einem türkischen Mann. Zudem habe sie als geschiedene Frau in der ländlich-konservativen Gegend keine Chance auf eine Anstellung auf dem Arbeitsmarkt. Als geschiedene Frau werde man dort einer „Witwe“ gleichgestellt.