Seite 2 Gemeinschaft erloschen sei und keine wichtigen Gründe vorlägen, welche einen Aufenthalt von A___ in der Schweiz erforderlich machten. C. Dagegen liess A___, vertreten durch Rechtsanwalt C___, mit Eingabe vom 22. Juni 2018 Rekurs beim Departement Inneres und Sicherheit erheben mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Begründet wurde der Rekurs im Wesentlichen damit, dass die Voraussetzungen eines nachehelichen Härtefalls gegeben seien.