Im Rahmen einer Umnutzung des Gebäudes könnten weitreichende Sicherheitsmassnahmen eingebaut werden. Die Werkstätte sei derzeit uneingeschränkt betriebsfähig, ohne dass weitere Vorsichtsmassnahmen getroffen werden müssten. Entweder bestehe die Hochwassergefahr dergestalt, dass der Aufenthalt von Menschen zu gefährlich sei. Dann müsste auch der gewerbliche Betrieb verboten sein. Oder aber es sei eine Nutzung möglich und die Gefahr könne durch geeignete Massnahmen weiter gesenkt werden.