I. Mit Eingabe vom 20. November 2018 (act. 4) liessen sich der Regierungsrat (im Folgenden: Vorinstanz) und das Departement Bau und Volkswirtschaft (im Folgenden: Vorvorinstanz), beide vertreten durch den Rechtsdienst der Kantonskanzlei, mit dem eingangs erwähnten Rechtsbegehren zur Beschwerde vernehmen. J. Am 4. Februar 2019 fand der von der Beschwerdeführerin beantragte Augenschein statt. Nach der Durchführung eines Protokollberichtigungsverfahrens wurde das Protokoll mit Beschluss vom 12. März 2019 (act. 18) teilweise ergänzt. Hinsichtlich der Ergebnisse des Augenscheins kann auf das berichtigte Augenscheinprotokoll (act. 19) verwiesen werden.