G. Mit Entscheid vom 4. September 2018 (act. 2/2) wies der Regierungsrat den Rekurs ab und verweigerte gleichzeitig die Genehmigung der genannten Planerlasse. H. Dagegen liess die Einwohnergemeinde D.__________ (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vertreten durch RA AA. _______ , mit Eingabe vom 17. Oktober 2018 (act. 1) mit den eingangs erwähnten Rechtsbegehren beim Obergericht Beschwerde erheben.