a) des Beschwerdeführers: 1. Der Entscheid des Regierungsrats AR vom 4. September 2018 sei aufzuheben. 2.1 Der Teilzonenplan C.__________ sowie der Quartierplan C.__________ seien zu genehmigen. 2.2 Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Dabei sei der Gewässerraum im Planungsgebiet aufzuheben bzw. seine Nichtigkeit festzustellen und die Vorinstanz anzuweisen, diesen Gewässerraum gesetzeskonform neu festzulegen und das vorliegende Verfahren bis zur rechtmässigen Festlegung dieses Gewässerraums zu sistieren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWSt) zulasten der Vorinstanzen.