b. die freiwilligen Schiessübungen: 1.Vereinstrainings, Schiesswettkämpfe und Vorübungen zu den Bundesübungen. Nach Massgabe der Grösse der Schiessanlage, der Anzahl sie benützenden Schützen, der Mitgliederzahl der darauf trainierenden Schiessvereine sowie der Lärmbelastung kann ausgegangen werden von jährlich: – sieben Schiesshalbtagen für die Vereinstrainings und die Schiesswettkämpfe – vier Schiesshalbtagen für die Vorübungen zu den Bundesübungen, 2. Schiesswettkämpfe der militärischen Verbände und Vereine;