5 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts kann eine Bewilligung auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage mit einer Nebenbestimmung (Auflage oder Bedingung) versehen werden, wenn die Bewilligung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verweigert werden könnte (Urteil des Bundesgerichts 1C_476/2016 vom 9. März 2017 E. 2.6; BGE 121 II 88 E. 3a). Nebenbestimmungen müssen jedoch wie jedes