Seite 7 vorliegenden Fall übertrage, ohne auf die Detaillierungen einzugehen, interpretiere sie Art. 14 Abs. 1 lit. a LSV falsch und begehe eine Rechtsverletzung. Die Rechtspraxis habe sich gerade nicht entscheidend verändert. 3.3 Die Beschwerdegegnerin wendet dagegen u.a. ein, dass es sich bei der ganzen Thematik ihres Erachtens um ein rein persönliches Problem des jetzigen Gemeindepräsidenten handle.