Seite 3 1. Der Gemeinderat ist mit der Durchführung des Kantonalen Schützenfestes 2019 im Stand C___ im Grundsatz einverstanden. 2. Die Schiesszeiten des kantonalen Schützenfestes sind vollumfänglich in die maximalen 16 Schiesshalbtage gemäss Sanierungsprogramm Lärmschutz der 300m Schiessanlage einzurechnen.