A. Am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde A___ befindet sich auf der Parzelle Nr. 301 ein Schützenhaus mit einer 300m Schiessanlage. Der dazugehörige Scheibenstand liegt südöstlich auf der Parzelle Nr. 344 in der Landwirtschaftszone im Weiler D___. Auf dieser Anlage führt die Feldschützengesellschaft B___ Schiessübungen im Sinne von Art. 4 der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung, SR 512.31) durch. Gemäss Homepage der Feldschützengesellschaft B___ wird die Schiessanlage zudem für das sportliche Schiessen genutzt.